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Rückzahlungspflicht bei Glücksspielen! OLG München hält das für eindeutig!!!

Das OLG München hat in einem aktuellen Beschluss klar gestellt, dass ein Glücksspielanbieter dem Teilnehmer eines Glücksspiels das verlorene Geld zurück zahlen muss. Dem betroffenden Glücksspielanbeiter hat das OLG München aus Kostengründen die Rücknahme der Berufung empfohlen. In dem Fall muss der Anbieter des Online-Casinos dem Glücksspieler dann einen fünftselligen Betrag zurück zahlen.